Wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer anderen Grundschule wünschen, ist zusätzlich zum Anmeldeformular ein schriftlicher Antrag mit Begründung an unserer Schule einzureichen. Eine Berücksichtigung kann nur erfolgen, sofern freie Schulplätze zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über die Schulplatzvergabe trifft das zuständige bezirkliche Schulamt, über das Sie schriftlich informiert werden.
Unabhängig davon ist eine Anmeldung an unserer Schule in jedem Fall erforderlich, auch wenn Sie beabsichtigen, Ihr Kind an einer genehmigten Ersatzschule oder einer anerkannten Privatschule anzumelden.
Ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB)
Der Bedarf an ergänzender Förderung und Betreuung wird – vergleichbar mit dem Verfahren in der Kindertagesstätte – durch das Jugendamt Treptow-Köpenick geprüft. Hierfür sind entsprechende Nachweise erforderlich, beispielsweise über Ihre Berufstätigkeit, eine laufende Ausbildungsmaßnahme oder eine Meldung als arbeitssuchend.
Eine Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht um ein Jahr kann beantragt werden, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Dem Antrag ist bitte eine Stellungnahme der Kita beizufügen.